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Parkplatzschild zur Kennzeichnung von öffentlichen oder privaten Parkplätzen

Parkplatzschild zur Kennzeichnung von öffentlichen oder privaten Parkplätzen

Darf ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug überall parken? Nein, denn Autos und Zweiräder dürfen nur auf gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Ein Parkplatzschild ist Teil der Straßenverkehrsordnung. Es kann mit Zusatzinformationen gekennzeichnet sein, damit Verkehrsteilnehmer genau wissen, wann sie den Parkplatz nutzen dürfen. 

Parkplatzschild

Parkplatzschilder für öffentliche Parkplätze

In jeder Gemeinde gibt es Parkplatzschilder, die Parkplätze ausweisen. Die typische Kennzeichnung ist ein Metall- oder Kunststoffschild mit blauem Hintergrund und einem weißen „P“. Der Buchstabe ist die Abkürzung für „Parkplatz“. Sind des Weiteren keine Informationen darauf, so kann das Fahrzeug auf einer freien Parkfläche abgestellt werden. Meistens gibt es ergänzende Schilder, die eine bestimmte Parkzeit kennzeichnen. Oder ob ein Parkticket oder eine Parkscheibe benötigt wird. Sie müssen im öffentlichen Raum die Schilder genau beachten, da die Kommune ansonsten ein Strafzettel ausstellen darf, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.

Parkplatzschilder für Gewerbeparkflächen

Unternehmen, Firmen und Betriebe aller Art dürfen auf ihrem Grundstück Parkflächen kennzeichnen. Sie sollen verhindern, dass fremde Personen widerrechtlich ihr Fahrzeug auf einem der Parkplätze abstellen. Es handelt sich in der Regel um Parkflächen für Mitarbeiter und Besucher. Des Weiteren stellen auch Kliniken, Einkaufszentren und Kanzleien sowie Praxen Parkplatzschilder auf, die für Mitarbeiter und Kunden bestimmt sind. Darunter befinden sich separate Parkplätze für Familien und Frauen.

Parkplatzschilder für Privatparkplätze

Immobilienbesitzer, die eine Wohnanlage mit Mehrparteienhäuser führen, dürfen auf dem privaten Grundstück ein Parkplatzschild aufstellen, welches eindeutig kennzeichnet, wer die Stellflächen nutzen darf. In der Regel handelt es sich um Anwohnerparkplätze. Sie dürfen auch als Eigenheimbesitzer einen Parkplatz eindeutig kennzeichnen, um zu verhindern, dass dieser von Unbefugten genutzt wird.

Individuelle Parkplatzschilder

In Deutschland gibt es an die 150 verschiedenen Parkplatzschilder. Sie kennzeichnen, wer die freien Parkplätze nutzen darf. Dazu zählen unter anderem Lieferanten für einen direkten Zugang zum Einzelhandel, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Mütter mit Kindern, um sie besonders im Straßenverkehr zu schützen. Die Parkplätze sind durch die Schilder erkennbar mit Symbolen oder Schriftzügen gekennzeichnet.Sie können das gewünschte Parkplatzschild im Fachhandel bestellen. Ein individuelles Parkplatzschild, sofern das im gesetzlichen Rahmen zulässig ist, wird auf Wunsch angefertigt.Unternehmen lassen zudem Verkehrsschilder aufstellen, die als Wegweiser zum Parkplatz dienen. Oft ist dass der Fall, wenn der Parkplatz nicht ersichtlich von der Straße entfernt liegt.

Parkplatzschilder aufstellen

Das Parkplatzschild aus Metall oder Kunststoff wird mit oder ohne Halterung geliefert. Wenn Sie keine Halterung wünschen, dann ist das Schild zur Kennzeichnung einer Parkfläche sichtlich anzubringen. Wird das Schild auf festem Untergrund montiert, so reichen zwei bis vier Schrauben für die Montage aus. Das Parkplatzschild ist aufgrund des Materials resistent gegenüber Flüssigkeiten und UV-Strahlung.

Die richtungsweisende Leitbake

Die richtungsweisende Leitbake

Jeden Tag arbeiten die Straßenmeistereien mit den Leitbaken. Sie sind auf den Baustellen auf die Dauer im Einsatz. Zudem lenken die Leitbaken richtungsweisend die Teilnehmer im Straßenverkehr in die gewünschte Bahn. Dabei bewirken sie, dass bestimmte Bereiche einerseits keinesfalls befahren werden und zum anderen man exakt auf der Seite um ein entsprechendes Hindernis herumfährt, auf welcher es ebenso erwünscht ist. Mit der Nutzung jeder einzelnen Leitbake wird auf der Baustelle das ungestörte Arbeiten ermöglicht. Während dessen sichert man die Passanten und sich gegen Personen- und Sachschäden ab.

Leitbake gilt als richtungsweisend

Die Weisung der Leitbaken wird unbewusst umgesetzt, obgleich nicht viele Verkehrsteilnehmer den Unterschied zwischen diesen Baken bemerken. Eine einseitige links- oder rechtsweisende Leitbake ist bei der Stein HGS GmbH ebenso erhältlich, wie die doppelseitige Ausführung, welche den beiden Richtungsweisungen zur Verfügung stehen. Man setzt die Leitbaken insbesondere dann ein, wenn Längsabsicherungen zu erfolgen haben. Kommt es zur Erneuerung der Straßen oder Fußwege oder wird ein Schacht auf einem Gelände ausgehoben, finden die Baken Verwendung, damit auf der gewünschten Seite sämtliche Verkehrsteilnehmer am Hindernis vorbeigeführt werden. Bei den Leitbaken fallen die Schraffen stets in die Richtung des entsprechenden Verkehrsgebiets ab. Wichtig ist, dass man immer die passenden Baken einsetzt, sodass die Orientierung richtig funktioniert und die Absicherung auch frei von Gefahrenquellen und Mängeln ist.

Ein- oder doppelseitige Leitbake

Um an der Baustelle eine sinnvolle Absicherung der Baustelle durchführen zu können, führt man verschiedene Baken mit sich. Die Richtung, in die die Leitbake verweist, ist ganz entscheidend, jedoch ebenso, ob es um ein- oder doppelseitige Baken gehen soll, hat Berücksichtigung zu finden. Man muss dafür sorgen, dass die Verkehrsleitung klar ist. Wenn für den Verkehr die Rückseite der Bake irrelevant ist, sollte sie auch keineswegs rot-weiße Streifen enthalten. Aufgrund dessen werden durch einen riesigen Schilderwald Unübersichtlichkeit und ein Streifenchaos vermieden. Ebenso wichtig ist, dass man die Warnleuchten, welche zusätzlich genutzt werden können, so wählt, dass diese zu der Bake passen. Demnach empfiehlt es sich, eine einseitige Bake mit einer einseitigen Warnleuchte einzusetzen.

TL-Zulassung bei Leitbake erforderlich

Damit auf Autobahnen und Bundesstraßen Leitbaken Verwendung finden dürfen, müssen diese TL-zugelassen sein. Mit derartigen Baken hat man die Sicherheit, kontrollierte Qualität zu erwerben, welche in Material, Optik und Beschaffenheit den gegebenen Regelungen entsprechen und selbst auf den Baustellen bei dem robusten Einsatz für eine lange Haltbarkeit stehen. Wie hervorragend bei der TL-zugelassenen Leitbake die Qualität ist, macht klar, dass diese einen Aufprall mit 80 Kilometern pro Stunde standhalten muss. Es dürfen sich lediglich kleinere Teile lösen, welche unter 100 Gramm wiegen. Um diese geprüfte Sicherheit hundertprozentig nutzen zu können, sollte man die Bake, den Bakenfuß und die Warnleuchte als zusammenpassende Einheit betrachten.